Erstellung oder Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen und Lageberichten nach HGB, IFRS/IAS und US-GAAP
Unabhängig und neutral erstellen oder prüfen unsere erfahrenen Mitarbeiter Jahres- und Konzernabschlüsse sowie Lageberichte nach HGB, IFRS/IAS und US-GAAP, sowohl für gesetzlich vorgeschriebene als auch für freiwillige Prüfungen. Wir führen die Prüfungen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durch. Unser Prüfungsansatz ermöglicht es uns dabei, ausgehend von einer Analyse des Internen Kontrollsystems (IKS), entsprechende Schwerpunkte für die Prüfung festzulegen. Somit kann eine effiziente Prüfungsdurchführung gewährleistet werden.
Prüfung und Beratung von gemeinnützigen Organisationen
Gemeinnützige Organisationen (z. B. Vereine, gemeinnützige GmbH, Verbände) sind trotz ihrer nicht erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit bereits heute einem immer größer werdenden Wettbewerb um Mitglieder und Drittmittel ausgesetzt. Umso wichtiger ist in diesem Zusammenhang eine optimale und steuerlich anerkannte Mittelverwaltung und -verwendung. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir Lösungen, wie Sie Ihr Rechnungswesen optimieren können, begleiten Sie bei der Umstellung Ihrer Rechnungslegung auf die Doppik oder unterstützen Sie in weiteren betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Fragestellungen.
Umstellungen auf IFRS/IAS, Purchase Price Allocation, Impairment-Test nach IFRS/IAS
Im Zuge der Globalisierung der Wirtschaft stellen immer mehr Unternehmen - auch freiwillig - ihre Rechnungslegung auf internationale Rechnungslegungs-standards um. Wir führen die Umstellung Ihrer Rechnungslegung auf IFRS/IAS durch oder stehen Ihnen bei der Umstellung beratend zur Seite und schulen selbstverständlich bei Bedarf auch Ihre Mitarbeiter. Gern erstellen wir auch Ihren Abschluss nach IFRS/IAS.
Unter Purchase Price Allocation (PPA) versteht man die Ermittlung der Zeitwerte (Fair Value) und die Aufteilung des Kaufpreises auf die erworbenen (materiellen und immateriellen) Vermögenswerte, Schulden sowie Eventualverbindlichkeiten. Schwerpunkt bilden hierbei besonders die immateriellen Vermögenswerte wie z. B. Marken, Kundenstämme, Know-how, selbsterstellte Lizenzen etc. Im Rahmen der Umstellung der Rechnungs-legung leisten wir Ihnen Hilfestellung oder nehmen die PPA für Sie vor. Ebenso unterstützen wir Sie bei der regelmäßigen Durchführung des Impairment-Tests nach IAS 36.
Sonderprüfungen nach Aktiengesetz (AktG), Gesetz über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) und Umwandlungsgesetz (UmwG)
Spezielle Situationen bei der Unternehmensentwicklung oder Unternehmensneuausrichtung machen eine Vielzahl von Sonderprüfungen erforderlich, die wir für Sie durchführen, z. B. bei Sacheinlagen oder bei Umstrukturierungsmaßnahmen (Gründungen, Nachgründungen, Umwandlungen, Formwechsel, Verschmelzung und Spaltung von Unternehmen).
Weiterhin prüfen wir bspw. Sonderbilanzen und Abhängigkeitsberichte sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung im Sinne des § 53 HGrG (Haushaltsgrundsätzegesetz). Wir führen Prüfungen nach § 36 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) und Sonderprüfungen wegen unzulässiger Unterbewertung nach §§ 258 - 261 AktG durch.
IT-Audit
Die Informationstechnologie (IT) wird in modernen Unternehmen immer mehr zur tragenden Säule. Sie trägt entscheidend zur Entwicklung und zum Wachstum des Unternehmens bei, birgt aber andererseits auch nicht zu unterschätzende Risiken. Diese Risiken gilt es im Rahmen eines IT-Audits zu identifizieren. Einzelne Geschäftsprozesse und Unternehmensbereiche (z. B. Rechnungswesen, Einkauf, internes Kontrollsystem, Controllingsysteme) werden einer umfassenden Aufbau- und Funktionsprüfung unterzogen. Weitere Schwerpunkte des IT-Audits sind bspw. die Datensicherheit im Unternehmen und die Verfügbarkeit von IT-Systemen.
Entwicklung von Risikomanagementsysteme
In § 91 II Aktiengesetz (AktG) ist für Aktiengesellschaften die Einrichtung eines Überwachungssystems vorgeschrieben, welches Entwicklungen, die die Gesellschaft gefährden, frühzeitig erkennt. Auch wenn für andere Rechtsformen die Einführung eines Risikomanagementsystems nicht zwingend vorgeschrieben ist, bietet ein solches zweifellos Vorteile und sollte als Chance für die Unternehmensentwicklung verstanden und genutzt werden. Die Untersuchung auf mögliche Risikofelder, deren Analyse und Kommunikation sowie die Erstellung von Konzepten zur Minimierung bzw. Beseitigung der Risikofelder sind die wesentlichen Bestandteile des Risikomanagements.
Prüfungen nach dem Parteiengesetz (PartG)
Parteien erstellen ihren Rechenschaftsbericht auf der Grundlage des Parteiengesetzes in Anlehnung an das HGB. Um den Anspruch auf die staatliche Parteienfinanzierung sicherzustellen, ist der Rechenschaftsbericht beim Präsidenten des Deutschen Bundestages einzureichen.
Nach § 23 Abs. 2 PartG müssen Parteien ihren Rechenschaftsbericht von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach den Vorschriften der §§ 29 bis 31 PartG prüfen lassen. Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht sind dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich mitzuteilen.
Prüfung der Einhaltung von Lizenzverträge (Royalty Audit)
Im Rahmen eines Royalty Audits begleiten wir Sie als Lizenzgeber bei der Überwachung der Einhaltung von Lizenzverträgen bzw. übernehmen dies ganzheitlich für Sie. Unter anderem prüfen wir, ob die von den Lizenznehmern abgeführten Lizenzgebühren mit ihrem tatsächlichen Umsatz übereinstimmen oder ob vereinbarte Qualitätsstandards eingehalten werden.
Wirtschaftliche Schäden, die dem Lizenzgeber oft durch Nichteinhaltung der Lizenzverträge entstehen, sollen mit Hilfe des Royalty Audits weitestgehend minimiert bzw. vermieden werden. Da Verletzungen der Lizenzverträge nicht in jedem Fall vorsätzlich erfolgen, gilt es im Rahmen des Royalty Audits ebenfalls, bei den Lizenznehmern das Bewusstsein für die Bedeutung dieses wichtigen Bereiches zu stärken und sie hierfür zu sensibilisieren.
Vorbeugung und Aufdeckung von Wirtschaftskriminalität/Korruption; Unterschlagungs- und Untreueprüfung
Neben der sorgfältigen Analyse gefährdeter Geschäftsbereiche und -prozesse sowie der Aufklärung bereits eingetretener Fälle ist auch die Erarbeitung von Lösungen und Systemen, mit deren Hilfe drohende oder bereits bestehende Risiken identifiziert und beseitigt werden können, von besonderer Bedeutung. Neben der "klassischen" Wirtschaftskriminalität bezieht sich dieser Bereich aber auch auf falsche Angaben über das Unternehmen (z. B. überhöhte Umsatzdarstellungen, zu geringe Darstellung von Verbindlichkeiten), die vom Unternehmen selbst (z. B. Mitgliedern des Vorstands, der Geschäftsführung, Führungskräften oder Mitarbeitern) vorgenommen wurden. Wir helfen Ihnen, wirtschaftlichen oder Image-Schaden zu minimieren bzw. zu vermeiden.
Prüfung nach Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Nach Inkrafttreten der geänderten Makler- und Bauträgerverordnung am 01.07.2005 wurde die Pflichtprüfung lediglich für Gewerbetreibende nach § 34 c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a der Gewerbeordnung abgeschafft.
Für Gewerbetreibende nach § 34 c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b und Nr. 2 der Gewerbeordnung (z. B. Bauträger, Baubetreuer, Vermittler von Kapitalanlagen) führen wir die Prüfung des Jahresabschlusses nach § 16 MaBV durch.
Aufbau und Organisation des Rechnungswesens, der Kostenrechnung und Finanzplanung
Wir unterstützen Sie beim Aufbau, der Organisation oder Umstrukturierung Ihres Rechnungswesens, der Kostenrechnung und der Finanzplanung für Ihr Unternehmen. Gerne beraten wir Sie auch bei der Überlegung, diese Bereiche auszugliedern.