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Risikomanagementsysteme

Entwicklung von Risikomanagementsysteme

In § 91 II Aktiengesetz (AktG) ist für Aktiengesellschaften die Einrichtung eines Überwachungssystems vorgeschrieben, welches Entwicklungen, die die Gesellschaft gefährden, frühzeitig erkennt. Auch wenn für andere Rechtsformen die Einführung eines Risikomanagementsystems nicht zwingend vorgeschrieben ist, bietet ein solches zweifellos Vorteile und sollte als Chance für die Unternehmensentwicklung verstanden und genutzt werden. Die Untersuchung auf mögliche Risikofelder, deren Analyse und Kommunikation sowie die Erstellung von Konzepten zur Minimierung bzw. Beseitigung der Risikofelder sind die wesentlichen Bestandteile des Risikomanagements.