Sonderprüfungen nach Aktiengesetz (AktG), Gesetz über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) und Umwandlungsgesetz (UmwG)
Spezielle Situationen bei der Unternehmensentwicklung oder Unternehmensneuausrichtung machen eine Vielzahl von Sonderprüfungen erforderlich, die wir für Sie durchführen, z. B. bei Sacheinlagen oder bei Umstrukturierungsmaßnahmen (Gründungen, Nachgründungen, Umwandlungen, Formwechsel, Verschmelzung und Spaltung von Unternehmen).
Weiterhin prüfen wir bspw. Sonderbilanzen und Abhängigkeitsberichte sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung im Sinne des § 53 HGrG (Haushaltsgrundsätzegesetz). Wir führen Prüfungen nach § 36 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) und Sonderprüfungen wegen unzulässiger Unterbewertung nach §§ 258 - 261 AktG durch.