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Steuerberatung

Gestaltende Steuerberatung und Beratung in steuerlichen Einzelfragen

Neben der "klassischen" Steuerberatung betreuen wir Sie als Mandant auch in folgenden Bereichen:

  • Gründung, Umwandlung und Beendigung von Unternehmen (GmbH, AG, KG usw.)
  • Planung der Unternehmens- und Vermögensnachfolge (z. B. vorweggenommene Erbfolgeregelung, steuerliche Erbfolgeplanung und -beratung, Betreuung von Erbengemeinschaften)
  • Internationales Steuerrecht
  • Begleitende Beratung bei steuerlich schwierigen Sachverhalten einschließlich Einholung verbindlicher Auskünfte

Unsere Mitarbeiter stammen zum Teil aus der Finanzverwaltung. Unsere umfangreichen Erfahrungen umfassen somit alle Steuerarten (außer Zölle).

Betreuung bei steuerlichen Betriebsprüfungen, Einholung verbindlicher Auskünfte

Wir haben umfangreiche Erfahrungen bei der Begleitung von steuerlichen Außenprüfungen (Voll-Betriebsprüfung, Umsatzsteuer-Sonderprüfung, Lohnsteueraußenprüfung, Grunderwerbsteuerprüfung). Unsere Leistungen umfassen:

  • Laufende Begleitung von Prüfungen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen
  • Teilnahme an Besprechungen
  • Antrag auf Erteilung verbindlicher Zusagen

Des Weiteren holen wir bei schwierigen Sachverhalten verbindliche Auskünfte bei der Finanzverwaltung für Sie ein.

Führung von Buchhaltungen, Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen

Wir wirken bei unseren Mandanten an der Erstellung von Jahresabschlüssen mit, führen Buchhaltungen und übernehmen die Erstellung von Steuererklärungen und Steueranmeldungen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer usw.).

Bei Bedarf bereiten wir die Steuererklärungen zur Bewertung von Grundbesitz (Bedarfswerte und Einheitswerte) für private und gewerbliche Immobilien vor.

Vertretung in Einspruchsverfahren und vor Finanzgerichten

Wir führen notwendige Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren für Sie durch. Dabei stellen wir

  • erforderliche Anträge,
  • nehmen Gerichtstermine wahr und
  • prüfen Kostenfestsetzungen.

Notwendige Vorverfahren (z. B. Aussetzung der Vollziehung) führen wir ebenfalls durch.

Strukturierung und Gestaltung von Unternehmensaktivitäten im In- und Ausland einschließlich Organisation und Strukturierung von Unternehmensgruppen

Wir prüfen unternehmerische Gestaltungen auf ihre steuerliche Effizienz, geben Empfehlungen zur Zusammenlegung oder Spaltung/Teilung abgrenzbarer unternehmerischer Aktivitäten.

Bei Auslandssachverhalten korrespondieren wir mit unseren ausländischen Kollegen der Salans-Gruppe und erarbeiten die für Ihr Unternehmen optimale Lösung.

Steuerliche Beratung beim Kauf oder Verkauf von Unternehmen und/oder Unternehmensteilen sowie bei Unternehmensübernahmen; Durchführung von sogenannten Tax Due Diligences (Beurteilung steuerlicher Risiken bei Unternehmenskäufen)

Wir prüfen für Sie steuerliche Risiken beim Kauf und Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen. Unser Team prüft zum Kauf angebotene Unternehmen auf steuerliche Probleme und gibt Ratschläge zur Lösung oder zur Vereinbarung steuerlicher Garantieversprechen durch den Verkäufer.

Wir prüfen Kaufverträge auf steuerliche Klauseln und führen als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Unternehmensbewertungen durch.

Steuerliche Beratung bei der Errichtung und Verwaltung von Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen

Wir haben für unsere Mandanten bereits Stiftungen und Vereine verschiedenster Art errichtet:

  • gemeinnützige Stiftungen, Familienstiftungen (mit und ohne Versorgung der Stifter und ihrer Familie)
  • gemeinnützige Vereine
  • Errichtung sogenannter Doppelstiftungen zur Einbringung von Unternehmensvermögen

Wir beraten dabei auch die steuerlichen Fragen bei Vorliegen von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben und Zweckbetrieben (z. B. Krankenhäuser). Satzungen stimmen wir im Vorfeld mit der Finanzverwaltung zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit ab.

In Zusammenarbeit mit unseren Mandanten bereiten wir Rechenschaftsberichte und Jahresrechnungen für Mitgliederversammlungen vor. Wir geben Empfehlungen zur steuerlichen Behandlung von sogenannten Zustiftungen und zu Spenden.

Schließlich beraten wir bei der Bildung steuerlich relevanter Rücklagen (§ 58 AO).

Beratung bei Auslandsbeziehungen/internationales Steuerrecht/Verrechnungspreise

Unsere Beratungsleistungen bei Auslandssachverhalten beziehen sich auf:

  • alle Fragen aus dem Gebiet der Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Staaten,
  • Beurteilung nationaler Befreiungs- oder Anrechungsvorschriften,
  • Erstellung von Betriebsstättenabschlüssen und Abstimmung von Buchungen mit ausländischen Muttergesellschaften,
  • Überprüfung von Verrechnungspreisen und Begleitung steuerlicher Betriebsprüfungen hierzu,
  • Anträge auf Erstattung von Quellen- oder Umsatzsteuer bei ausländischen Finanzbehörden.

Bei der Strukturierung grenzüberschreitender Gestaltungen arbeiten wir eng mit unseren ausländischen Kollegen der Salans-Gruppe zusammen.