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Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen

Steuerliche Beratung bei der Errichtung und Verwaltung von Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen

Wir haben für unsere Mandanten bereits Stiftungen und Vereine verschiedenster Art errichtet:

  • gemeinnützige Stiftungen, Familienstiftungen (mit und ohne Versorgung der Stifter und ihrer Familie)
  • gemeinnützige Vereine
  • Errichtung sogenannter Doppelstiftungen zur Einbringung von Unternehmensvermögen

Wir beraten dabei auch die steuerlichen Fragen bei Vorliegen von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben und Zweckbetrieben (z. B. Krankenhäuser). Satzungen stimmen wir im Vorfeld mit der Finanzverwaltung zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit ab.

In Zusammenarbeit mit unseren Mandanten bereiten wir Rechenschaftsberichte und Jahresrechnungen für Mitgliederversammlungen vor. Wir geben Empfehlungen zur steuerlichen Behandlung von sogenannten Zustiftungen und zu Spenden.

Schließlich beraten wir bei der Bildung steuerlich relevanter Rücklagen (§ 58 AO).