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Einspruchsverfahren

Vertretung in Einspruchsverfahren und vor Finanzgerichten

Wir führen notwendige Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren für Sie durch. Dabei stellen wir

  • erforderliche Anträge,
  • nehmen Gerichtstermine wahr und
  • prüfen Kostenfestsetzungen.

Notwendige Vorverfahren (z. B. Aussetzung der Vollziehung) führen wir ebenfalls durch.