Sprache
 

Kein Anspruch der BGAG auf Beteiligung an GAGFAH-Erlös – Deutsche Rentenversicherung Bund obsiegt vor Kammergericht Berlin

Mittwoch, 13. Februar 2008

Das Berliner Büro* der Kanzlei Salans hat für die Deutsche Rentenversicherung Bund eine Klage der BGAG Immobilien Ost GmbH auf Zahlung von über 150 Mio. Euro auch in zweiter Instanz erfolgreich abgewehrt. Der 26. Zivilsenat des Kammergerichts wies mit Urteil vom 30. Januar 2008 die Berufung der BGAG Immobilien Ost GmbH gegen das Urteil des Landgerichts Berlin zurück. Die Zivilkammer 9 des Landgerichts hatte die Klage für unschlüssig gehalten und sie durch Urteil vom 7. November 2006 abgewiesen. Schon damals hatte Salans die Deutsche Rentenversicherung Bund vertreten. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Die BGAG Immobilien Ost GmbH hatte mit ihrer Klage den Versuch unternommen, an dem Erlös aus der Veräußerung der Gemeinnützigen Aktien-Gesellschaft für Angestellten-Heimstätten (GAGFAH) durch die DRV Bund im Herbst 2004 zu partizipieren. Zu diesem Zweck machte die BGAG Immobilien Ost GmbH geltend, dass ein im Jahre 1959 geschlossener Vergleich, durch den die damalige Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) als Eigentümerin der GAGFAH bestätigt wurde, vor dem Hintergrund der Veräußerung der GAGFAH im Jahre 2004 einer Anpassung im Wege ergänzender Vertragsauslegung bedürfe. Diese Argumentation ist nunmehr auch durch das Kammergericht zurückgewiesen worden.

Vertreter Deutsche Rentenversicherung Bund: Dr. Hermann Meller.

*Salans LLP