Das Berliner Büro* der Kanzlei Salans hat für die Deutsche Rentenversicherung Bund eine Klage
der BGAG Immobilien Ost GmbH auf Zahlung von über 150 Mio. Euro auch in zweiter Instanz erfolgreich
abgewehrt. Der 26. Zivilsenat des Kammergerichts wies mit Urteil vom 30. Januar 2008 die Berufung
der BGAG Immobilien Ost GmbH gegen das Urteil des Landgerichts Berlin zurück. Die Zivilkammer 9 des
Landgerichts hatte die Klage für unschlüssig gehalten und sie durch Urteil vom 7. November 2006
abgewiesen. Schon damals hatte Salans die Deutsche Rentenversicherung Bund vertreten. Die Revision
wurde nicht zugelassen.
Die BGAG Immobilien Ost GmbH hatte mit ihrer Klage den Versuch unternommen, an dem Erlös aus der
Veräußerung der Gemeinnützigen Aktien-Gesellschaft für Angestellten-Heimstätten (GAGFAH) durch die
DRV Bund im Herbst 2004 zu partizipieren. Zu diesem Zweck machte die BGAG Immobilien Ost GmbH
geltend, dass ein im Jahre 1959 geschlossener Vergleich, durch den die damalige
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) als Eigentümerin der GAGFAH bestätigt wurde, vor
dem Hintergrund der Veräußerung der GAGFAH im Jahre 2004 einer Anpassung im Wege ergänzender
Vertragsauslegung bedürfe. Diese Argumentation ist nunmehr auch durch das Kammergericht
zurückgewiesen worden.
Vertreter Deutsche Rentenversicherung Bund: Dr. Hermann Meller.
*Salans LLP